Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC)
Der Verband hat etwa 1.500 Mitglieder und ist in 25 regionale Landesverbände, die so genannten „Arbeitsgemeinschaften der niedergelassenen Chirurgen“ (ANC), untergliedert.
Der BNC sorgt für hohe Qualitätsstandards in der ambulanten chirurgischen Behandlung. Er organisiert die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder auf speziellem fachlichem Niveau.
Da unternehmerische Fragestellungen in Zeiten knapper werdender Mittel im Gesundheitswesen immer wichtiger werden, bietet er seinen Mitgliedern organisatorische und betriebswirtschaftliche Hilfestellung im Rahmen entsprechender Fortbildungen an. Von der juristischen Beratung bis zu Beiträgen zum Praxismarketing, von Hygiene-Seminaren, über Praxiskommunikation mit Wartezimmer-Fernsehen (Wartezimmer-TV) und fachärztlicher Patientenzeitung bis hin zur Rechtsberatung durch den Justitiar des Berufsverbandes, bietet der BNC seinen Mitgliedern einen großen Strauß an Dienstleistungen.
Während der Berufsverband auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Patientenvertretern, Wirtschaft und Krankenkassen führt, übernehmen die Arbeitsgemeinschaften der niedergelassenen Chirurgen (ANC) diese Aufgaben auf regionaler Ebene. Für die Zukunft wird eine der Kernaufgaben des BNC darin bestehen, sich an der Gestaltung neuer Versorgungsformen, z.B. der integrierten Versorgung (iV), zu beteiligen. So werden Mitglieder des BNC und der ANC in die Entwicklung neuer Vergütungsstrukturen, z. B. der Ausgestaltung von Selektivverträgen für chirurgische Behandlungen, bei Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen einbezogen.
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